Nachhaltige Energie für die Region Sömmerda

Der Energieparkentwickler UKA baut derzeit zwei Windenergieanlagen in Wundersleben. UKA legt dabei großen Wert auf die Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner und bietet einen – durch den Energieparkentwickler finanzierten – regionalen Windstrombonus. 
Dank diesem jährlichen Zuschuss zur Stromrechnung profitieren nicht nur Umwelt und Verbraucher, sondern auch die Wunderslebener und Luthersborner.

Bau einer neuen Windenergieanlage des Typus Nordex N163 6.8, Foto: UKABau einer neuen Windenergieanlage des Typus Nordex N163 6.8, Foto: UKA

Möglichkeit der Bürgerbeteiligung durch den Windstrombonus

Mit dem Windpark Wundersleben leisten die angrenzenden Gemeinden einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Der Windstrombonus ist ein freiwilliges Angebot von UKA, um auch die Anwohner, die keine Grundstücke im Windpark Wundersleben besitzen und damit nicht unmittelbar an den entsprechenden Flächenpachten partizipieren können, am Ausbau der erneuerbaren Energien teilhaben zu lassen. Antragsberechtigt sind alle Haushalte der Gemeinde Wundersleben.

Vorteile und Konditionen des Windstrombonus

  • Strombonus: 75 Euro pro Haushalt im Jahr
  • Laufzeit: 5 Jahre
  • Start Registrierung: Juni 2024
  • Ende Registrierung: 30.09.2024
  • Erste Auszahlung: April 2025
  • Berechtigte Haushalte: Eine natürliche Person pro Haushalt (99610 Wundersleben, 99631 Luthersborn)           
    Voraussetzung: Stromrechnung aus Berechtigtengebiet

Eine Anmeldung für den Windstrombonus ist ab sofort und bis zum 30.09.2024 möglich.

Zeichnungsberechtigte können ihre Stromrechnung im ersten Quartal des Jahres 2025 hier hochladen.

 

Teilnahmebedingungen herunterladen

 

Sofern das Budget nach fünf Jahren nicht ausgeschöpft wurde, erfolgt in Abstimmung mit der Gemeinde eine Unterstützung eines Projekts in Wundersleben.

Zeitlicher Ablauf der Teilhabe durch den Windstrombonus

Inbetriebnahme

Voraussichltich ab Mitte September 2024 liefern die Windenergieanlagen nachhaltig erzeugte Energie.

Erste Auszahlung im folgenden Jahr

Im April 2025 erhalten alle registrierten Haushalte einen Strombonus in Höhe von 75 Euro.

Registrierung
für Anwohner

Eine Anmeldung für den Windstrombonus ist ab Inbetriebnahme der Windenergieanlagen drei Monate lang möglich

Flexible Mittelverwendung nach Ende der Laufzeit

Wenn das Budget nach fünf Jahren nicht vollständig ausgeschöpft wurde, wird die Unterstützung eines Projekts in Wundersleben in Absprache erfolgen.

 

 

 

Zusätzliche Erlösbeteiligung gemäß § 6 EEG

Zusätzlich bietet das Erfurter Projektteam auch noch eine Beteiligung der Gemeinden an. Dank des Paragraph 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) darf der Vorhabenträger den angrenzenden Gemeinden innerhalb eines Radius von 2,5 Kilometern um die Turmmitte eine Beteiligung von insgesamt 0,2 Cent für jede vor Ort eingespeiste Kilowattstunde anbieten. Das Gesetz stellt ausdrücklich klar, dass die betroffenen Gemeinden für ihre Erlösbeteiligung keinerlei Gegenleistung erbringen müssen. Die erzielten Einnahmen sind nicht zweckgebunden und unterliegen keiner speziellen Verwendungsvorgabe.

Im Windpark Wundersleben werden Anlagen des deutschen Herstellers Nordex aufgebaut, Foto: UMertens/Nordex

Projektdetails

  • Die zwei neuen Windenergieanlagen versorgen zusammen rund 6.500 Haushalte mit nachhaltiger Energie.
  • Die zwei Windenergieanlagen des Typs Nordex N163 haben eine Nennleistung von 6,8 Megawatt und eine Nabenhöhe von 164,9 Metern. Damit gehören die Anlagen zu den leistungsstärksten Onshore-Windenergieanlagen, die derzeit gebaut werden.
  • Im Vergleich zu fossilen Energieträgern werden dem Klima dadurch rund 11.000 Tonnen CO2 erspart. Das entspricht in etwa den durchschnittlichen Emissionen von 1.400 Bundesbürgern
  • Der Gemeinde Wundersleben bringen die zwei Anlagen durch § 6 EEG jährlich ungefähr 13.000 Euro ein (pro Anlage 6.000–7.000 Euro). Bei einer Betriebsdauer von 20 Jahren beläuft sich die Summe auf 260.000 Euro.
Übersicht der Windenergieanlagen im Planungsgebiet, Abb.: UKA

Eckdaten zum Planungsgebiet

  • Die zwei Windenergieanlagen erweitern den bestehenden Windpark im östlichen Vorranggebiet bei Wundersleben/Straußfurt (siehe rote Symbole in der Karte).
  • Zur umliegenden Siedlungsfläche wird ein Abstand von mehr als 1.000 Metern gewahrt – so werden auch die Immissionswerte eingehalten.
  • Um einen angemessenen Ausgleich im Zuge der Errichtung der Windkraftanlagen zu schaffen, erfolgt die Biotoppflege des trocken/Halbtrockenrasens „Beitanz“ in der Gemarkung Wundersleben. Die Maßnahme umfasst die Erstpflege sowie die kontinuierliche Pflege durch Beweidung mit Schafen für einen Zeitraum von 30 Jahren.
Bau des Fundaments, Foto: UKA

Historie

  • 2016 – UKA startet in die Flächenakquise
  • 2018 – Erweiterung des Vorranggebietes Wundersleben und Kooperation mit Rübsamen
  • Mai 2020 – Einreichung Genehmigungsantrag für 2 Vestas V162 5.6
  • August 2021 – Genehmigung der 2 Vestas V162 5.6
  • Januar 2022 – Umplanung auf 2 Nordex N163 6.8 für einen höheren Energieertrag und Einreichung Änderungsgenehmigungsantrag
  • Oktober 2022 – Änderungsgenehmigung der 2 Nordex N163 6.8
  • Mai 2023 – Baubeginn
  • November 2023 – Turmbau
  • Februar 2024 – Probebetrieb

Ihre AnsprechpartnerInnen

Bei Fragen zur Windenergie vor Ort: 
Till Hartmann 
Telefon: 0361 216559 - 463 
E-Mail: till.hartmann@uka-gruppe.de 

Bei Fragen zum Windstrombonus: 
Martina Heuer 
Telefon: 03521 72806 - 343