Der Energieparkentwickler UKA baut derzeit zwei Windenergieanlagen in Wundersleben. UKA legt dabei großen Wert auf die Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner und bietet einen – durch den Energieparkentwickler finanzierten – regionalen Windstrombonus.
Dank diesem jährlichen Zuschuss zur Stromrechnung profitieren nicht nur Umwelt und Verbraucher, sondern auch die Wunderslebener und Luthersborner.
Bau einer neuen Windenergieanlage des Typus Nordex N163 6.8, Foto: UKA
Möglichkeit der Bürgerbeteiligung durch den Windstrombonus
Mit dem Windpark Wundersleben leisten die angrenzenden Gemeinden einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Der Windstrombonus ist ein freiwilliges Angebot von UKA, um auch die Anwohner, die keine Grundstücke im Windpark Wundersleben besitzen und damit nicht unmittelbar an den entsprechenden Flächenpachten partizipieren können, am Ausbau der erneuerbaren Energien teilhaben zu lassen. Antragsberechtigt sind alle Haushalte der Gemeinde Wundersleben.
Vorteile und Konditionen des Windstrombonus
- Strombonus: 75 Euro pro Haushalt im Jahr
- Laufzeit: 5 Jahre
- Start Registrierung: Juni 2024
- Ende Registrierung: 30.09.2024
- Erste Auszahlung: April 2025
- Berechtigte Haushalte: Eine natürliche Person pro Haushalt (99610 Wundersleben, 99631 Luthersborn)
Voraussetzung: Stromrechnung aus Berechtigtengebiet
Eine Anmeldung für den Windstrombonus ist ab sofort und bis zum 30.09.2024 möglich.
Zeichnungsberechtigte können ihre Stromrechnung im ersten Quartal des Jahres 2025 hier hochladen.
Teilnahmebedingungen herunterladen
Sofern das Budget nach fünf Jahren nicht ausgeschöpft wurde, erfolgt in Abstimmung mit der Gemeinde eine Unterstützung eines Projekts in Wundersleben.
Zeitlicher Ablauf der Teilhabe durch den Windstrombonus
Inbetriebnahme
Voraussichltich ab Mitte September 2024 liefern die Windenergieanlagen nachhaltig erzeugte Energie.
Erste Auszahlung im folgenden Jahr
Im April 2025 erhalten alle registrierten Haushalte einen Strombonus in Höhe von 75 Euro.
Registrierung
für Anwohner
Eine Anmeldung für den Windstrombonus ist ab Inbetriebnahme der Windenergieanlagen drei Monate lang möglich
Flexible Mittelverwendung nach Ende der Laufzeit
Wenn das Budget nach fünf Jahren nicht vollständig ausgeschöpft wurde, wird die Unterstützung eines Projekts in Wundersleben in Absprache erfolgen.
Zusätzliche Erlösbeteiligung gemäß § 6 EEG
Zusätzlich bietet das Erfurter Projektteam auch noch eine Beteiligung der Gemeinden an. Dank des Paragraph 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) darf der Vorhabenträger den angrenzenden Gemeinden innerhalb eines Radius von 2,5 Kilometern um die Turmmitte eine Beteiligung von insgesamt 0,2 Cent für jede vor Ort eingespeiste Kilowattstunde anbieten. Das Gesetz stellt ausdrücklich klar, dass die betroffenen Gemeinden für ihre Erlösbeteiligung keinerlei Gegenleistung erbringen müssen. Die erzielten Einnahmen sind nicht zweckgebunden und unterliegen keiner speziellen Verwendungsvorgabe.
Ihre AnsprechpartnerInnen
Bei Fragen zur Windenergie vor Ort:
Till Hartmann
Telefon: 0361 216559 - 463
E-Mail: till.hartmann@uka-gruppe.de
Bei Fragen zum Windstrombonus:
Martina Heuer
Telefon: 03521 72806 - 343