Nachhaltige Energie für die Region Sömmerda

Mit dem Windpark Wundersleben leisten die angrenzenden Gemeinden einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Der Energieparkentwickler UKA legt zudem großen Wert auf die Beteiligung jener Anwohnerinnen und Anwohner, die keine Grundstücke im Windpark Wundersleben besitzen und damit nicht unmittelbar an den entsprechenden Flächenpachten partizipieren können. Aus diesem Grund bietet UKA den Anwohnern einen – durch den Energieparkentwickler finanzierten – regionalen Windstrombonus. Dank diesem jährlichen Zuschuss zur Stromrechnung profitieren nicht nur Umwelt und Verbraucher, sondern auch die Wunderslebener und Luthersborner.

Vorteile und Konditionen

  • Strombonus: etwa 75 Euro pro Haushalt im Jahr
  • Laufzeit: 5 Jahre
  • Start der Registrierung: voraussichtlich Juni 2024
  • Laufzeit der Registrierung: 3 Monate
  • Erste Auszahlung: April 2025
  • Zeichnungsberichtige: Eine natürliche Person pro Haushalt (99610 Wundersleben, Luthersborn)

Eine Anmeldung für den Windstrombonus ist ab Inbetriebnahme der Windenergieanlagen voraussichtlich ab Juni 2024 möglich. Die Webseite für den Windstrombonus Wundersleben befindet sich aktuell im Aufbau.

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