Grüner Strom aus Vietlübbe-Kreien für Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern sieht in der Windenergie die treibende Kraft der Energiewende. Entsprechend ist ein Ausbau dieser führenden erneuerbaren Energie anzustreben. UKA aus Rostock unterstützt dieses Ziel und setzt in der vom Regionalen Planungsverband als Vorranggebiet vorgesehenen Gebietskulisse Kreien im Landkreis Ludwigslust-Parchim einen Windpark der neuesten Generation um.

Bürgerbeteiligung Strompreisbonus

Der Strompreisbonus ist eine Beteiligungsmöglichkeit für private Haushalte, die innerhalb des Projektgebietes ihren Erstwohnsitz haben. Im Zeitraum von 20 Jahren wird einmal im Jahr ein Bonus an die Haushalte ausgezahlt. Dafür müssen Sie sich lediglich in unserem Portal registrieren und Anfang des Jahres Ihre Stromrechnung hochladen. 
Wir validieren anhand Ihrer Registrierung, ob Sie berechtigt sind, den Bonus zu bekommen. Anschließend zahlt der Betreiber den Bonus direkt auf ihr Konto. Jeder Haushalt ist nur einmal jährlich bezugsberechtigt. Die Höhe ist für alle Haushalte gleich, unabhängig von der Anzahl der Bewohner.

  • Insgesamt sind 14 Windenergieanlagen im Projekt Vietlübbe-Kreien geplant. Die Inbetriebnahme der Windenergieanlagen findet im Zeitraum von Juli bis Dezember 2025 statt. Zeitliche Verzögerungen, beispielsweise aufgrund von Witterungsbedingungen, sind nicht ausgeschlossen.
  • Der Strompreisbonus hat eine Höhe von 5.000 € je Windenergieanlage und Jahr. Bei 14 Windenergieanlagen entspricht dies insgesamt 70.000 € jährlich. Dieser Betrag wird auf die Haushalte in einem Radius von 2,5 km um die Windenergieanlagen im Projekt Vietlübben- Kreien aufgeteilt.
  • Die Laufzeit des Strompreisbonus beträgt 20 Jahre und beginnt mit dem Kalenderjahr 2026.
  • Ab dem 1. Juli bis einschließlich dem 31. Dezember 2025 können sich die betreffenden Anwohner auf dieser Website registrieren. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, einen Nachweis für Ihren Wohnort hochzuladen. Dadurch kann geprüft werden, ob Sie im 2,5 km- Radius wohnen und berechtigt sind, vom Strompreisbonus zu profitieren.

 

Berechtigt sind Anwohner folgender Gemeinden und Ortsteile:

  • Gemeinde Kreien:
    • Kreien
    • Ausbau Kreien
    • Wilsen
  • Gemeinde Gehlsbach:
    • Karbow
    • Karbow Ausbau
    • Hof Karbow
    • Vietlübbe
    • Darß
    • Ausbau Darß
    • Wahlstorf
    • Quaßliner Mühle
  • Gemeinde Siggelkow:
    • Klein Pankow

Projektdetails

  • Die Ende 2023 bzw. Anfang 2024 bezuschlagten Windenergieanlagen fallen unter das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz MV in der jetzt geltenden Fassung
  • 14 Windenergieanlagen

Historie

  • Projektentwicklung seit 2007
  • Ende 2023: UKA erhält einen Zuschlag für die Windenergieanlagen
  • Geplante Inbetriebnahme Ende 2025

Eckdaten zum Planungsgebiet

  • Das Vorhabengebiet befindet sich im Südosten des Landkreises Ludwigslust-Parchim zwischen den Ortschaften Wilsen im Südwesten, Kreien im Norden sowie Vietlübben und Hof Karbow im Nordosten.
  • Das Gebiet, welches vorwiegend durch Ackerfläche und kleinere Waldstücke geprägt ist, gehört zur naturräumlichen Einheit des Vorlandes der Mecklenburgischen Seenplatte.


© Flightseeing

FAQs Strombonus

Was ist ein Strompreisbonus?

Strompreisbonus ist eine Form der finanziellen Bürgerbeteiligung bei erneuerbaren Energieprojekten. Hierbei erfolgt für berechtigte Bürger ein Zuschuss zur Stromrechnung. Ein Strompreisbonus dient zur Bürgerbeteiligung und Entlastung bei haushaltsbezogenen Energiekosten. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung einmal jährlich.

Wie funktioniert die Abwicklung des Strompreisbonus?

Die berechtigten Bürger/-innen registrieren sich auf der Plattform und hinterlegen die für die Auszahlung notwendigen Daten, z.B. Kontakt, Bankverbindung. Danach wird die Berechtigung online geprüft (z.B. anhand der PLZ) und die Zeichnung für den Strombonus erfolgt. Zur Auszahlung des Strombonus muss die letzte Stromabrechnung einmal im Jahr hochgeladen werden. Nach Prüfung der Stromrechnung erfolgt die Auszahlung in der genannten Höhe.

Wer ist für den Strompreisbonus berechtigt?

Die berechtigten Haushalte bzw. Bürger-/innen sind mit dem Beteiligungsprojekt abgestimmt und sind auf der Beteiligungsplattform sichtbar.

Wie erhalte ich meinen Strompreisbonus?

Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich auf das bei der Registrierung hinterlegte Konto.

Für welche Stromrechnung wird der Strompreisbonus ausbezahlt?

Die berechtigten Stromarten werden vom Projekt festgelegt und sind der Beschreibung auf der Plattform zu entnehmen.

Muss ich jedes Jahr die Stromrechnung hochladen?

Ja, für die Auszahlung des Strompreisbonus ist ein jährlicher Nachweis in Form einer Stromabrechnung erforderlich.

Ist der Strompreisbonus für die Empfänger steuerpflichtig?

Bis zu einer Höhe von 256 EUR pro Kalenderjahr ist der Strompreisbonus für Empfangende nicht steuerpflichtig.