Windenergie aus Vietlübbe-Kreien für Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern sieht in der Windenergie die treibende Kraft der Energiewende. Entsprechend ist ein Ausbau dieser führenden erneuerbaren Energie anzustreben. UKA aus Rostock unterstützt dieses Ziel und setzt in der vom Regionalen Planungsverband als Vorranggebiet vorgesehenen Gebietskulisse Kreien im Landkreis Ludwigslust-Parchim einen Windpark der neuesten Generation um.

Windpark Vietlübbe-Kreien

 

Bürgerbeteiligung Strompreisbonus

Der Strompreisbonus bietet Privatpersonen im Projektgebiet eine direkte finanzielle Beteiligung am Windpark Vietlübbe-Kreien. 
Wenn Sie dort Ihren Erstwohnsitz haben, können Sie sich über unser Portal registrieren. Einmal im Jahr laden Sie Ihre Stromrechnung hoch und nach erfolgreicher Prüfung überweist der Betreiber den Bonus direkt auf Ihr Konto. 
Jeder Haushalt kann den Bonus einmal pro Jahr erhalten. Die Höhe ist für alle Haushalte gleich – unabhängig davon, wie viele Personen dort leben.

Die wichtigsten Informationen zum Strompreisbonus:

  • Im Windpark Vietlübbe-Kreien erzeugen 14 Windenergieanlagen Strom. Die Anlagen gingen im zweiten Halbjahr 2025 schrittweise in Betrieb.
  • Der Strompreisbonus beträgt 5.000 Euro je Windenergieanlage und Jahr. Bei 14 Anlagen stehen damit insgesamt 70.000 Euro pro Jahr zur Verfügung.
  • Der Gesamtbetrag wird auf die registrierten Haushalte verteilt, die in einem Radius von 2,5 km um die Windenergieanlagen des Projekts Vietlübbe-Kreien wohnen.
  • Der Strompreisbonus läuft 20 Jahre. Er beginnt mit dem Kalenderjahr 2026.
  • Die erste Registrierung war vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2025 möglich. Anwohnerinnen und Anwohner konnten sich über die Webseite registrieren und einen Nachweis für ihren Wohnort hochladen.
  • Anschließend wurde geprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und der Wohnort im Radius von 2,5 km liegt. Die Auszahlung für das Jahr 2026 erfolgte im zweiten Quartal 2026.
  • Vom 1.10.2026 bis 31.12.2026 ist es erneut möglich, sich für den Strompreisbonus zu registrieren. Nach erfolgreicher Prüfung der Angaben findet die Auszahlung im Jahr 2027 statt.

 

Teilnahmeberechtigte Gemeinden und Ortsteile

  • Gemeinde Kreien:
    • Kreien
    • Ausbau Kreien
    • Wilsen
  • Gemeinde Gehlsbach:
    • Karbow
    • Karbow Ausbau
    • Hof Karbow
    • Vietlübbe
    • Darß
    • Ausbau Darß
    • Wahlstorf
    • Quaßliner Mühle
  • Gemeinde Siggelkow:
    • Klein Pankow

Beteiligung am Windpark

  • Anwohnerinnen und Anwohner erhalten über den Strompreisbonus eine direkte finanzielle Entlastung.
  • Die Gemeinden im Umkreis von 2,5 km um den Windpark erhalten eine freiwillige Zahlung in Höhe von 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde (kWh). Grundlage ist § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Einnahmen sind nicht zweckgebunden und kommen daher dem Gemeinwohl zugute.
  • Zusätzlich entstehen planbare Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Ein wesentlicher Teil der Wertschöpfung bleibt damit in den ansässigen Gemeinden.

Von der Planung zur Inbetriebnahme

  • Nach 17 Jahren Planung begannen 2024 die Bauarbeiten für den Windpark.
  • Die Windenergieanlagen gingen 2025 schrittweise in Betrieb.
  • Das Umspannwerk Kreien entstand in Kooperation mit dem lokalen Netzbetreiber WEMAG. So kann der erzeugte Strom direkt eingespeist werden.

Eckdaten zum Planungsgebiet

  • Das Vorhabengebiet befindet sich im Südosten des Landkreises Ludwigslust-Parchim zwischen den Ortschaften Wilsen im Südwesten, Kreien im Norden sowie Vietlübben und Hof Karbow im Nordosten.
  • Das Gebiet, welches vorwiegend durch Ackerfläche und kleinere Waldstücke geprägt ist, gehört zur naturräumlichen Einheit des Vorlandes der Mecklenburgischen Seenplatte.

Copyright Bildmaterial: Flightseeing

FAQs Strombonus

Was ist ein Strompreisbonus?

Strompreisbonus ist eine Form der finanziellen Bürgerbeteiligung bei erneuerbaren Energieprojekten. Hierbei erfolgt für berechtigte Bürger ein Zuschuss zur Stromrechnung. Ein Strompreisbonus dient zur Bürgerbeteiligung und Entlastung bei haushaltsbezogenen Energiekosten. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung einmal jährlich.

Wie funktioniert die Abwicklung des Strompreisbonus?

Die berechtigten Bürger/-innen registrieren sich auf der Plattform und hinterlegen die für die Auszahlung notwendigen Daten, z.B. Kontakt, Bankverbindung. Danach wird die Berechtigung online geprüft (z.B. anhand der PLZ) und die Zeichnung für den Strombonus erfolgt. Zur Auszahlung des Strombonus muss die letzte Stromabrechnung einmal im Jahr hochgeladen werden. Nach Prüfung der Stromrechnung erfolgt die Auszahlung in der genannten Höhe.

Wer ist für den Strompreisbonus berechtigt?

Die berechtigten Haushalte bzw. Bürger-/innen sind mit dem Beteiligungsprojekt abgestimmt und sind auf der Beteiligungsplattform sichtbar.

Wie erhalte ich meinen Strompreisbonus?

Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich auf das bei der Registrierung hinterlegte Konto.

Für welche Stromrechnung wird der Strompreisbonus ausbezahlt?

Die berechtigten Stromarten werden vom Projekt festgelegt und sind der Beschreibung auf der Plattform zu entnehmen.

Muss ich jedes Jahr die Stromrechnung hochladen?

Ja, für die Auszahlung des Strompreisbonus ist ein jährlicher Nachweis in Form einer Stromabrechnung erforderlich.